Vermieter darf unter Umständen detektivische Mittel einsetzen / Bei Hinweisen auf ein erhebliches vertragswidriges Verhalten kann es dem Vermieter einer Wohnung erlaubt sein, einen sogenannten Agent Provocateur (eine Art Spitzel) einzusetzen, um die Pflichtverletzung nachzuweisen. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Gericht in der Bundeshauptstadt. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 309/19) (Karikatur: Tomicek/LBS)
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